Der Mensch muß seiner Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf in besonderer Weise gerecht werden,denn erst durch die Domistikation hat er die Hunde in ihre jetzige Abhängigkeit von menschlicher Fürsorge gebracht."Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen,Leiden oder Schäden zuführen" (§ 1 Tierschutzgesetz-TschG ). Nach §2 TschG muß derjenige,der ein Tier hält,betreut oder zu betreuen hat,das Tier seiner Art zu seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren,pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.Er darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken,daß ihm Schmerzen , oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Nach §3 TschG ist es u.a. verboten
-einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen,denen es wegen seines Zustandes offensichtlich nicht gewachsen ist oder die offensichtlich seine Kräfte übersteigen;
-ein im Haus,Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen,um sich seiner zu entledigen;
-ein Tier auszubilden oder zu trainieren,sofern damit erhebliche Schmerzen,Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind;
-ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen;
-ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen,soweit dies nicht die Grundsätze waidgerechter Jagdausübung erfordern.
-Grundsätzliches zum Umgang mit Hunden
Jedes Tier zeigt ein seiner Art entsprechendes Verhalten,um Stoffe,Reize und Strukturen seiner Umgebung zu nutzen (Bedarfsdeckung) und Schäden zu vermeiden (Schadensvermeidung).Der Mensch muß sicherstellen,daß dem Hund in seiner Obhut Bedarfsdeckung und Schadensvermeidung gelingen können.
Hunde sind Rudeltiere.Das bedeutet,daß sie auf das Zusammenleben mit Partnern angewiesen sind.In dem Maße,in dem der Hund den Sozialkontakt mit Artgenossen entbehrt,muß der Mensch sein Partner werden,das heißt,daß es dem Hund möglich sein muß,sich gleichermaßen mit Artgenossen und Menschen zu sozialisieren.
Hunde brauchen eine hierarchische Gliederung ihrer Gemeinschaft.Sie suchen aus genetischer Veranlagung Ihren Platz in dieser Ordnung.Wer Hunde hält,muß Ihnendiese Ordnung bieten,ohne den dominierenden Rang des Menschen mit Härte und Gewalt zu demonstrieren.Weder mit "Versklavung" noch mit "Vermenschlichung" ist dem Hund gedient.
Der Mensch als "sozialer Partner" und der Sozialkontakt zu anderen Hunden sind notwendig für die arttypische Entwicklung.Hunde müssen ihren Bedarf an sozialen Kontakten decken können.
Ziele der Erziehung,Ausbildung und des Einsatzes von Hunden dürfen nur solche Leistungen sowie Verhaltens- und Bewegungsabläufe sein,die in der Tierart sowie in den jeweils einzelnen Tieren von Ihrer Natur aus angelegt sind.
Nur wenn Körper und Verhalten der Hunde für die angestrebten Leistungen geeignet sind,kann das Ziel erreicht werden.
Es liegt in der Verantwortung des Menschen,Eignung und Grenzen des Hundes zu erkennen.Dabei sind rassenspezifische Eigenschaften zu berücksichtigen.
-Haltung
Hundehaltung bedeutet,Hunden auch unter Bedingungen einer Industriegesellschaft artgemäße und verhaltensgerechte Lebensbedingungen und Bewegungsfreiraum zu gewährleisten.Hunde sind Lauftiere,die täglich hinreichend Bewegung benötigen.Die Haltung in der Familie bzw. in engem Kontakt zu den Bezugspersonen wird den Anforderungen des Hundes an seine Umwelt am besten gerecht.
Andere Haltungen,wie ständige Zwingerhaltung,ständige Anbindung oder langzeitiger Aufenthalt alleine in der Wohnung sind abzulehnen.
Auszug aus dem "Welpenpass" ; Verein für Deutsche Schäferhunde SV e.V.